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Verfasst: 05.04.2008, 09:17
von Dirk Schramm
Hallo,

sauber gemacht gefällt mir. Außerdem ist das gar nicht mal so abwegig, die BF Berlin hatte für so etwas früher einen Tanksattelzug. Hätten die deine Bilder und die Idee früher gesehen, vielleicht kämme dann auch hier ein AB zum Einsatz. :D

Gruß
Dirk

Verfasst: 09.04.2008, 20:17
von Wolfgang Klimowitsch
Hallo Christian,

Dein AB-Tankstelle ist eine tolle Idee. Mit der Menge Kraftstoff sollte man eine Weile auskommen(ca. 4800L) :wink:

Verfasst: 10.04.2008, 09:13
von Guido Brandt
Dirk:
Hätten die deine Bilder und die Idee früher gesehen, vielleicht kämme dann auch hier ein AB zum Einsatz.
ham se doch........ (Spione und Agenten sind überall) :D :D :wink:

nach Ausmusterung des letzten Tankwagens und sich ergebender Probleme u.A. bei dem Großbrand eines Reifenlagers und einer Mülldeponie wurde ein vorhandener Abrollbehälter zu einer Mobilen Tankstelle umgebaut.
Auf der Ladefläche sind ein 9ool Dieseltank mit Zapfeinrichtung und je 20 Kanister mit Super und Gemischkraftstoff verlastet.
9ool deswegen, weil so zum Transport des AB kein Gefahrgutschein benötigt wird. Aufgefüllt werden kann der AB an jeder "handelsüblichen" Tankstelle.

Bild Bild

Gruß Guido

Verfasst: 10.04.2008, 22:56
von Jochen Bucher
Hallo Christian,

wieder ne geniale Idee und mit wenig Mitteln hervorragend umgesetzt, einfach Klasse!

Und die Berliner verstecken sowas unter ner Plane - na ja Pr...

@ Guido: 900 l Diesel + 400 l Benzin + 400 l Gemisch = ziemlich sicher Gefahrgutschein erforderlich, sonst würde "Spritkutscher" mehrere Tankkammern a 900l ohne Gefahrgutschein fahren können.

Verfasst: 11.04.2008, 08:32
von Guido Brandt
Moin Jochen,
wurde mir vom TD so erläutert - soll wohl unterschiede geben bezüglich fest verbauten Tanks und "beweglich" gelagerten Kraftstoffbeförderungseinheiten... :) :wink:
Vielleicht weiss ja jemand genaueres.
Gruß Guido

Verfasst: 11.04.2008, 13:36
von Dirk Schramm
Hallo,

ich weiß zwar nicht ob das Wasserhaushaltsgesetz/Grundwasserschutzverordnung auch für die Berliner BF gilt, aber wenn dann: in beweglichen nicht fest auf dem Fahrzeug montierten Behältnissen max. Beladung mit grundwassergefährdenden Stoffen: 1.000 Liter. Mit Einschränkung des Transportweges (z.B. nicht durch Gebiete in denen Trinkwasser gewonnen wird!). Wie es bei "Tanklastzügen" aussieht - keine Ahnung, aber auch denen sind manche Gebiete (hier in Berlin) versperrt, sofern man die entsprechenden Verbotszeichen beachtet! :wink:

Gruß
Dirk

Verfasst: 11.04.2008, 15:39
von Patrick Stein
Also beim THW gabs in der Fahrerausbildung so'n Ausdruck mit der 1000 Punkte-Regel. Da hat jedes Teil Gefahrgut das verlastet ist, ne gewisse Anzahl an Punkten, die addiert werden (hab nur leider net mehr die ganze Regelung im Kopf). Aber ich kucke mal nach, ob ich noch was finde.

Solange man unter den 1000 Punkten bleibt, braucht man keinen Gefahrgutschein. Vielleicht gilt ja hier so etwas ähnliches.