Ralf Schulz hat geschrieben:
... sind blaue Feuerwehren (rein farblich gesehen natürlich) überhaupt in D erlaubt?
erlaubt ist, was nicht verboten ist. Und "bunte" Feuerwehrautos sind nicht verboten ...
Nun im Ernst. Feuerwehrfahrzeuge sind genormt und damit auch die Farbe. Um
bezuschußt zu werden, müssen sie diese Normen erfüllen, auch, um den Bedingungen der entsprechenden (gemeindlichen und Feuerwehr-) Unfallversicherungen zu erfüllen. Dazu werden die Fahrzeuge und Pumpen, die Leitern, die Leinen usw von einer von den Bundesländern eingesetzten Stelle abgenommen. Diese Stelle sitzt entweder bei den leitenden Feuerwehrbeamten auf Ebene der Regierungspräsidenten oder, was wohl häufiger ist, in den landeseigenen (Bayern: staatlichen) Feuerwehrschulen (NRW: Institut der Feuerwehr).
Wenn ein Fahrzeug gebraucht ohne Landeszuschuß beschafft wird, muß es zur Zuschußsicherung nicht abgenommen werden, sondern (möglicherweise) nur noch bezüglich der Unfallversicherung. Ein THW - Fahrzeug muß in diesem Sinn als sicher gelten, denn die Bundesbeschaffungen sind diesbezüglich ähnlich struktuiert, eventuell sogar strenger.
So kommt es zwar selten, aber immer wieder zu "bunten" Feuerwehrfahrzeugen, so schwarzen und grauen Dienst PKW der leitenden Beamten, allen möglichen rottönen, aber auch sonstigen Farben bei MTW und Fahrzeugen der Jugendfeuerwehr und anderen Exoten. Ich erinne mich an einen Sitzkrankenwagen der Feuerwehr Wetter (Ruhr) Ford Typ Ankara (Granada) in Goldmetallic, ohne Blaulicht mit Blechschild am Grill "Feuerwehr"