Jürgen Mischur hat geschrieben:
gilt sowas nach StVZO doch als lichttechnische Einrichtung und ist genehmigungspflichtig - wohlgemerkt bei Fahrzeugen der BOS.
Du kannst mal einfach davon ausgehen, das das 95% aller TÜV- oder Dekra-Prüfer schlichtweg nicht wissen oder nochnichtmal etwas davon gehört haben !
Da kann ich dir aus vielen anderen Erfahrungen einiges von erzählen !
Prüfer "A" trägt dir ein Bauteil in deine Fahrzeugpapiere nicht ein, Prüfer "B" hat damit hingegen keine Probleme ! - Du bringst dein Fahrzeug zur Zulassungsstelle, meldest es an - und der nächstbeste Streifenpolizist hält das Bauteil für nicht zulässig - legt dein Auto still. Die Sache landet vor Gericht - der Gutachter, der für das Verfahren ein Gutachten anfertigen soll, findet keinerlei Beanstandungen mit dem Bauteil, trotzdem entscheidet der Richter, das das Bauteil eben nicht zulässig ist .......
Wir haben zwar ziemlich restriktive Gesetze für allen möglichen Kram, aber am Ende sind viele Dinge trotzdem Einzelfallentscheidungen .......
Gruß: Jörg