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 Betreff des Beitrags: Pressewagen der Feuerwehr: Wegerechte oder nicht?
BeitragVerfasst: 15.12.2009, 20:29 
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Ich hab da mal ne Frage. Wie wird das denn bei den Feuerwehren gehandhabt, wenn der Pressewagen mit ausrückt. Gehen die mit Wegerechten raus oder eher nicht? Hintergrund ist der, dass ich einen Pressewagen für die Feuerwehr habe, der auch nur dafür da ist, den Pressebeauftragten hin und her zu kutschieren. Ich hatte nach reiflicher Überlegung davon abgesehen, das Fahrzeug mit entsprechendem Material auszustatten, da ich rechtlich gesehen einfach nichts gefunden habe, wie sowas zu begründen ist. Wer weiß da was und kann helfen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Pressewagen der Feuerwehr - Wegerechte oder nicht.
BeitragVerfasst: 15.12.2009, 20:43 
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Also, bei uns gibt es kein extra Fahrzeug für den Pressesprecher, dieser kommt wenn mit einem MTF oder aber ist schon an der Einsatzstelle mit dem Löschzug. Von daher würde ich sagen, wenn ein Extrafahrzeug dann ohne Sonder- und Wegerechte. Ob der Pressesprecher jetzt 5 Minuten eher oder später an der Einsatzstelle ist, kommt es auch nicht drauf an.

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Gruss aus Aachen
Patrick


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 Betreff des Beitrags: Re: Pressewagen der Feuerwehr: Wegerechte oder nicht?
BeitragVerfasst: 15.12.2009, 21:24 
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Bei den weitaus meisten Feuerwehren wird es wohl kein separates Fahrzeug für den Pressesprecher/die Pressestelle geben, da es sich vom Einsatzaufkommen her einfach nicht lohnen wird! Statt dessen wird sehr wahrscheinlich irgendein MTF oder Pkw (mit)benutzt. In manchen Wehren werden auch "ausrangierte" Einsatzfahrzeuge für diesen Zweck umgebaut - und behalten einfach die vorhandene Leuchtreklame samt Tröten! -> http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrze ... ck_0114-02

Wenn man sich nun dieser Überlegung anschließen kann - und um mal auf den Modellbau zu kommen! -, dann kann das Modell des "Pressewagens" sehr wohl eine SoSi aufs Dach bekommen. Vorbilder dafür gibt es mehr als genug (siehe oben)! Schließlich ist es aber Deine Feuerwehr mit Deinen Modellen, bei denen Du entscheidest was sinnvoll und notwendig ist!

Und solche rein rechtlichen Fragen sind m.E. bei den Kollegen von BOS-Fahrzeuge.info wesentlich besser aufgehoben! Die Spezialisten dort können Dir sicher beantworten, ob ein Pressesprecher mit Sondersignal ausrücken darf - oder eben nicht! Und wenn ja, warum.... :wink:

Gruß, Jürgen

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 Betreff des Beitrags: Re: Pressewagen der Feuerwehr: Wegerechte oder nicht?
BeitragVerfasst: 15.12.2009, 22:26 
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Danke für die Antworten. Tja, da wird doch wirklich mal ne Nachfrage fällig....

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 Betreff des Beitrags: Re: Pressewagen der Feuerwehr: Wegerechte oder nicht?
BeitragVerfasst: 15.12.2009, 22:34 
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Dazu wirst du wohl 16 verschiedene Handhabungen finden und dazu sicherlich dutzende feine Variationen...

Meine persönliche Meinung ist das wenn der Pressesprecher auf ein eigenes Fahrzeug zurück greifen kann dieses schon eine Sondersignalanlage haben sollte. Das sollte weniger dem schnellen Vorankommen dienen, als mehr der Absicherung und Kennzeichnung an der Einsatzstelle. Bzw gibt es sicherlich gewisse Situationen in denen du als nachrückender Pressesprecher nicht an die Einsatzstelle heran kommst. Beispielsweise bei einem Stau nach einem VU auf der Autobahn oder bei richtigen Großschadenslagen in denen ein Privatfahrzeug eines Pressesprechers schnell untergeht.

Und im Modell ist ja sowieso alles erlaubt, also who cares? Jürgen sagt es ja, es muss dir gefallen und in deine Vorstellung passen. Wenn es dir gefällt kann der Pressesprecher auch mit einem Sattelzug anrücken oder nur mit einem Mofa...


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 Betreff des Beitrags: Re: Pressewagen der Feuerwehr: Wegerechte oder nicht?
BeitragVerfasst: 16.12.2009, 07:50 
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Hallo,
modelltechnisch ist alles erlaubt, wenn es sich irgendwie realbegründen läst.
Ob eine Sondersignalanlage montiert ist oder nicht , es kommt nicht darauf an wer darin ist, sondern wem das Fahrzeug angehört(BOS-Fahrzeuge). Wie schon erwähnt wurde könnte ja auch mal ein anderer mit ausrücken müssen.

Zitat:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.




Hiermit ist eigentlich die Frage ob es dabei auch benutzt werden darf beantwortet, NEIN. Ob die Presse ihre Fragen eher oder später beantwortet bekommen ist egal.Das gleiche gilt auch teilweise für nachrückende Kräfte schon (Ablösung an der Einsatzstelle) auch dort sieht die Rechtssdprechung heute keine Eile mehr geboten(außer Fahrten im Verband).

Ein Unikum in diesen Bereich ist auch das Fahrzeug des "NOTFALLMANAGER" der DBAG, es hat eine Sondersignalanlage die auch benutzt werden darf, aber er ("NOTFALLMANAGER") hat kein Wegerecht. Das heist er muss jedesmal mit eingeschaltetem Sondersignal an der roten Ampel stehen bleiben.

BildHier ein Bild während eines S-BAHN2 Seminars am IDF in Münster

Gruss....Markus

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Was es nicht gibt, kann man Drucken....

www.3d-decalsandmore.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Pressewagen der Feuerwehr: Wegerechte oder nicht?
BeitragVerfasst: 16.12.2009, 09:54 
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Markus Hawener hat geschrieben:
Zitat:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Ein Unikum in diesen Bereich ist auch das Fahrzeug des "NOTFALLMANAGER" der DBAG, es hat eine Sondersignalanlage die auch benutzt werden darf, aber er ("NOTFALLMANAGER") hat kein Wegerecht. Das heist er muss jedesmal mit eingeschaltetem Sondersignal an der roten Ampel stehen bleiben.

Markus,

in eben dem Punkt der Notfall-Manager wiedersprichst Du Dir selber. Notfallmanager
dürfen sehr wohl auch Sonder- und Wegerechte in Ansptruch nehmen, denn deren
Aufgabe ist es (nuter anderem) auch bedeutende Sachwerte zu erhalten oder sich
um die zeitnahe Erdung der Oberleitungen zu kümmern und damit auch möglicherweise
Menschenleben zu retten.

Dass ein reines Pressefahrzeug keine SoSi benötigt und der Einsatz auch absolut nicht
von den Gesetzen gedeckt ist, ist wohl unstrittig ... auch wenn es Pressesprecher gibt,
die quer durch ein Bundesland mit Sonderrechten fahren (wenn man das Saarland als
Bundesland bezeichnen mag ...)

Rechtlich zulässig und im Unfallfall vor Gericht haltbar dürfte das aber dennoch nicht sein.
Problem in diesem Falle ist einfach, dass so ein Fahrzeug im Zweifel als ELW oder MTW
angemeldet wird, und schon keiner mehr nachfragt ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Pressewagen der Feuerwehr: Wegerechte oder nicht?
BeitragVerfasst: 16.12.2009, 10:24 
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Ich würde auf jeden Fall SoSig montieren, denn selbst wenn der Pressesprecher dieses nicht verwenden darf ist ja nicht auszuschließen dass das Fahrzeug immer noch als Reservefahrzeug für andere Fahrzeuge dient, bei denen Sonderrechte üblicherweise nötig sind.

Das Beispiel von Christopher Benkert halte ich übrigens für ungeeignet, schließlich sollte sich der Pressesprecher nicht an vorderster Front aufhalten sondern da, wo auch die Presse steht - und wenn die Presse durchkommt kommt auch der Sprecher ohne SoSig durch.

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mfg
Volker


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 Betreff des Beitrags: Re: Pressewagen der Feuerwehr: Wegerechte oder nicht?
BeitragVerfasst: 16.12.2009, 11:16 
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Beiträge: 17867
Und damit beenden wir diese Form der "Rechtsberatung" auch gleich wieder!
Das ist ein Thema, das - wie bereits erwähnt - in andere Foren gehört (von denen es mehr als reichlich gibt)!

Da könnt ihr euch gerne die Köppe über Paragraphen und Vorschriften heiß reden... :?

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 Betreff des Beitrags: Re: Pressewagen der Feuerwehr: Wegerechte oder nicht?
BeitragVerfasst: 16.12.2009, 20:29 
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Danke für die ausführliche Beratung. Damit bleibt der GW-Presse "oben ohne" und an der Einsatzstelle "ewig Letzter".

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