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 Betreff des Beitrags: Re: Streifenbreite bei Heckwarnmarkierungen
BeitragVerfasst: 24.05.2018, 16:35 
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Und dann kommt so einer wie ich und macht sowas:

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Gruß an alle
Martin Sperzel


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 Betreff des Beitrags: Re: Streifenbreite bei Heckwarnmarkierungen
BeitragVerfasst: 25.05.2018, 09:05 
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Gibt es dazu überhaupt eine Norm ??


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 Betreff des Beitrags: Re: Streifenbreite bei Heckwarnmarkierungen
BeitragVerfasst: 25.05.2018, 15:25 
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Hallo,
es gibt eine Norm für die Streifen oder besser gesagt für die Dreiecke. Denn die "Streifen" werden aus genormten Dreiecken in rot und weiß (In manchen Bundesländer ist auch die Kombi rot/gelb für die Feuerwehr zulässig) zusammengesetzt. Hier kann man alles gut nachlesen

http://www.rsa-95.de/15/Warnmarkierung/DIN_30710.htm

Gruß Markus

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Was es nicht gibt, kann man Drucken....

www.3d-decalsandmore.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Streifenbreite bei Heckwarnmarkierungen
BeitragVerfasst: 25.05.2018, 15:56 
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Den Link zu rsa-95.de hatten wir aber schon vor sechs Jahren! :shock: Da ist alles andere beschrieben, nur nicht die Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen:
rsa-95 hat geschrieben:
Wer Sonderrechte nach §35 Abs. 6 StVO wahrnehmen will, benötigt am Fahrzeug Warnmarkierungen nach DIN 30710.

DIN 30710 regelt also nur die Warnmarkierung bei Arbeitsfahrzeugen, die die Sonderrechte nach §35 Abs. 6 der StVO beanspruchen wollen:
StVO hat geschrieben:
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten
Also von Heckschraffuren (!) an Feuerwehrautos kein Wort!

Ich bleibe dabei: Es gibt nach wie vor keine für die Feuerwehr gültige Norm! Jedenfalls bis mir einer das Gegenteil beweist... :wink:

Gruß, Jürgen 8)

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 Betreff des Beitrags: Re: Streifenbreite bei Heckwarnmarkierungen
BeitragVerfasst: 28.05.2018, 08:41 
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Hallo,

vielleicht hilft der nachfolgende Link zumindest für das Land Hessen.
https://www.design112.de/fileadmin/imag ... essen_.PDF

Dort heißt es.....

"Alle in Hessen stationierten Feuerwehrfahrzeuge können jetzt, ungeachtet der Fahrzeuglänge,
mit einer Kontur- oder Streifenmarkierung gemäß ECE-R 104 versehen werden"

und im weiteren Text wird auf Streifenbreiten eingegangen.

Für die weiteren Bundesländer:
https://www.design112.de/ausnahmegenehmigung/

MfG

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Der mit der Feuerwehr Dieburg in klein!

Zug C - "Der Nachtalarmzug" der FF Dieburg!


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 Betreff des Beitrags: Re: Streifenbreite bei Heckwarnmarkierungen
BeitragVerfasst: 29.05.2018, 08:43 
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Hallo zusammen,

ECE-104 betrifft die herkömmlichen Konturmarkierungen (50-55mm breit, rot, weiß, gelb, brillantgelb), das hat nichts mit Warnmarkierungen zu tun.
Da ging es nur darum, dass Feuerwehrfahrzeuge jeglicher Größe mit Konturmarkierung versehen werden dürfen und nicht erst ab einer gewissen Tonnage.

Warnmarkierungen sind wie gesagt eine ganz andere Baustelle.

Ich wühle auch mal, schließlich habe ich schon einige Meter von dem ganzen Kram verarbeitet.

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Gruß an alle
Martin Sperzel


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 Betreff des Beitrags: Re: Streifenbreite bei Heckwarnmarkierungen
BeitragVerfasst: 29.05.2018, 13:38 
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Hallo,

Jürgen Mischur hat geschrieben:
Ich bleibe dabei: Es gibt nach wie vor keine für die Feuerwehr gültige Norm! Jedenfalls bis mir einer das Gegenteil beweist... :wink:

Erfahrungen aus der Praxis:

2010 bei einem bekannten Feuerwehrfahrzeughersteller mit deutscher Löschfahrzeugfertigung im Brandenburgischen zwei Fahrzeuge (bauen und) bekleben lassen. Hinten Schraffur, also diagonale Streifen, in Weiß (negativ, weil die Fahrzeuge weiß lackiert sind) und Leuchtrot, also insgesamt nicht reflektierend, kleben lassen. Streifen sind breiter als 100 mm - kräht(e) kein Hahn nach.

Zwei (Feuerwehr-) Fahrzeuge lokal nachrüsten lassen, Grundfarbe leuchtrot lackiert, Beklebung leuchtrot Folie nicht reflektierend + weiß reflektierend, Streifenbreite 100 mm.

Letztes Jahr mehrere RTW bei einem bekannten mecklenburg-vorpommerschen Hersteller geordert. Baubesprechung hinsichtlich Design bzw. Beklebung völlig unpropblematisch: Grundfarbe Schwefelgelb, Heckbeklebung Schraffur aus nicht reflektierender leuchtroter Folie und reflektierender gelber Folie + ECE-Koturmarkierung. Streifenbreite später nachgemessen (siehe unten) - 100 mm.

Kurz danach NEF bei anderem Hersteller geordert. Frage: "Was wollt ihr haben, eine Chevron-Beklebung"? - Chevron? Aha vollreflektierender Foliensatz mit normalrot und weiß/gelb. Antwort an den Hersteller: "Nein, leuchtrot nicht reflektierend + gelb reflektierend!" Hersteller "Hmm, ha, ok, wenn das geht..." - Geht, Auto hat TÜV, kein Problem, Streifenbreite übrigens 100 mm.

Dieses Jahr wieder Feuerwehrfahrzeug von dem bekannten brandenburgischen Hersteller bekommen. Heckbeklebung leuchtrot nicht reflektierend + weiß reflektierend. Aussage Hersteller: "Streifen müssen 100 mm breit sein / dürfen nicht breiter sein!" Aha, bei anderen Autos nachgemessen (siehe oben), ok, Streifen sind tatsächlich immer 100 mm breit, wenn reflektierend.

Vor kurzem Fahrzeug bei einem bekannten niedersächsischen Rettungsfahrzeughersteller geordert. Baubesprechung, Heck soll mit Schraffur Leuchtrot nicht reflektierend + Gelb reflektierend auf Schwefelgelb als Grundfarbe beklebt werden. Hersteller: "Geht nicht, spielt der TÜV nicht mit!" Wir: "Komisch, kann nicht sein, bei uns sind inzwischen fast alle Fahrzeuge so beklebt... Streifen müssen wohl lediglich 100 mm breit sein." Hersteller: "Hmm, ja, na dann, wo steht denn das mit den 100 mm...?"

Fazit: Nichts Genaues weiß anscheinend keiner, aber wenn der TÜV bei der Abnahme seinen Stempel drunter setzt, ist es offensichtlich kein Problem. :wink:

Gruß
Daniel

PS: Ich habe inzwischen auch den Verdacht, dass die reflektierenden Streifen immer 100 mm breit sind, weil sie halt in dieser Breite auf Rolle ausgeliefert werden...


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 Betreff des Beitrags: Re: Streifenbreite bei Heckwarnmarkierungen
BeitragVerfasst: 29.05.2018, 15:00 
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So ich versuchs mal.

Das Maß "Streifenbreite 100mm" würde ich jetzt einfach, auch wenn sie mir nicht vorliegt (ist ein bisschen teuer), in der DIN 30710 (oder auch DIN 67520) beheimaten. Oder sogar in irgend ner EN, weil andere haben das Zeug ja auch.

Eine Normfläche, die nun mal Grundlage von allem ist (wer auch immer die definiert hat), hat halt demnach eine Fläche von 141x141mm. Ich hoffe, da sind wir uns einig.

Bemühen wir unser mathematisches Schulwissen, so finden wir nach Anwendung des Lehrsatzes des Pythagoras heraus, dass bei einem gleichschenkligen Dreieck mit einer Hypotenuse von 141mm die anderen Seiten 100mm lang sind, was die Streifenbreite erklärt.
Ich hoffe, wir sind uns immer noch einig.

Fahrzeuge, die Sonderrechte in diesem Sinne in Anspruch nehmen, müssen, wie oben geschrieben, mit soundsovielen Normflächen ausgestattet werden. RSA-95. de bzw. rsa-online.com spricht da eine sehr deutliche und verlässliche Sprache. Die entsprechende Norm dafür ist die oben zitierte DIN 30710 "Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten".

Dann gibt es noch die DIN 67520 "Retro-reflektierende Materialien zur Verkehrssicherung", die z.B. im Bereich von abgestellten, unbeleuchteten Containern Anwendung findet. Ist genau der gleiche Kram wie auf den Fahrzeugen, nur mit ner anderen DIN-Nummer.

Und wo sind da jetzt unsere roten, weißen oder sonst wie lackierten Autos mit Blaulicht ?
Genau, nirgends.
Für uns alles noch nicht von Interesse.

Wegen der uns betreffenden ECE-R 104 verweise ich auf meinen schriftlichen Erguss zwei Posts höher.

Betreffs der Maße, in denen die Streifen angeboten werden gibt es folgendes zu sagen: Das Grundmaterial (weiß oder leuchtgelb) wird in Rollenbreiten von 778mm gefertigt und dann mit entsprechend roter durchleuchtender Farbe bedruckt. Anschließend wird das Material je nach Anforderung entweder auf 141mm oder 282mm Breite geschnitten oder auch ganz gelassen. Hier gibt es dann aber nicht nutzbare Ränder, die quasi einen Verschnitt ausmachen.

Jetzt zum Thema Feuerwehr (zumindest in Hessen, andere Bundesländer schauen bitte in ihre Ausnahmegenehmigung):
Das Land Hessen hat ja bekanntlich die Verwendung von leuchtgelb/roter Warnmarkierung per Ausnahmegenehmigung erlaubt. In dieser Genehmigung sind, wie seinerzeit auch bei den Konturmarkierungen, Ausführungshinweise enthalten. Sie sind zwar etwas enger gehalten, als früher bei den Konturmarkierungen (da wurden Beispiele gezeigt), jetzt ist alles näher geregelt, wobei die Streifenbreite 100mm betragen soll. Soll heißt zwar "muss wenn kann" ist aber hierbei meiner Meinung nach dahingehend zu interpretieren, dass die 100mm-Streifen einfach handelsüblich sowie problemlos und preiswert zu bekommen sind. Das gilt auch für leuchtgelb/rot, hier waren ja die Franzosen Vorreiter und haben die bekannten rot/weißen Streifen sinnvollerweise um eine tagesauffällige Farbe erweitert.

Dass die Streifen aber wirklich 100mm breit sein müssen, steht nirgends.
Da gerade die leuchtgelb/roten Streifen sowieso kein Prüfzeichen haben und nicht nach einer deutschen Norm gefertigt sind, sind sie zwar als sinnvoll, aber nicht unbedingt als bis ins letzte geregelt anzusehen. Hier würde ich das geflügelte Wort "Stand der Technik" verwenden wollen. Das Leuchtgelb fällt ja je nach Hersteller auch unterschiedlich aus, was bei einem genormten Teil bestimmt nicht vorkäme...

Da ich vor einiger Zeit festgestellt habe, dass die 100mm-Streifen gerade bei Großfahrzeugen zu klein erscheinen, d.h. aus gewisser Entfernung "verschwimmen" und dabei die Aufmerksamkeit verloren geht, gestalte ich die Schraffur am Heck einfach breiter, allerdings unter Beachtung der restlichen Vorschriften.
Ergebnis: bessere Erkennbarkeit aus größerer Entfernung, aber keinerlei Probleme bei TÜV oder dem technischen Prüfdienst.

Um zum Ende zu kommen: wer im Modell Warnmarkierung "von der Stange" verwendet, muss der 87fachen Verkleinerung von 100mm treu bleiben, wer andere Maße beim Vorbild hat, muss dann halt die umsetzen.

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Gruß an alle
Martin Sperzel


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 Betreff des Beitrags: Re: Streifenbreite bei Heckwarnmarkierungen
BeitragVerfasst: 05.06.2018, 14:03 
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Hallo Martin!

Martin Sperzel hat geschrieben:
Und dann kommt so einer wie ich und macht sowas:

Sauber!!! :mrgreen:

Beste Grüße

Jens


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