Hallo,
auf Grundlage dieser Leistungsbeschreibung ist es mir leider nicht möglich, ein Angebot abzugeben.
Zunächst mal stellt sich die Frage, wo der RW-Schiene überhaupt eingesetzt werden soll. Auf normalen Bahnanlagen - wäre in der Realität ungewöhnlich, weil dann die Bahn ggf. das Fahrzeug stellt, siehe HLF 24/14-S (und dies ist ja an sich auch nur für Tunnel gedacht) - oder auf dem Schienennetz eines örtlichen Verkehrsunternehmens? Wenn bei einem Verkehrsunternehmen bliebe noch die Frage, ob es sich um eine reine Straßenbahn, oder eine U-Bahn bzw. Stadtbahn handelt, denn bei einer U-Bahn müßte der Aufbau wegen des eingeschränkten Raums im Tunnel (Lichtraumprofil) evtl. so wie in Frankfurt und Bonn mit seitliches Stegen zur Entnahme der Geräte ausgeführt werden, bei DB-Anlagen (siehe DB-HLF) und bei einer Straßenbahn (siehe z.B. Dresden) wäre aufgrund des größeren Lichtraumprofils im Tunnel bzw. ganz generell (freie Strecke) auch ein ganz normaler Aufbau möglich.
Zu den Fragen:
Philipp Brendel hat geschrieben:
(1) = Welche Besatzung ist für ein Fahrzeug dieser Art sinnvoll?
Tja, so viele RW-S als Vorbild zur Orientierung gibt es ja nicht, die Bahn (auch in Österreich) favorisiert anscheinend Staffel bzw. Gruppe, in Frankfurt wäre das wohl m.W. möglich, Bonn weiß ich jetzt grade nicht und Stuttgart hat z.B. nur eine Truppbesatzung.
Zitat:
(2) = Macht ein Kran sinn? Ist dies Technisch auf einem 2-Wegefahrgestell überhaupt möglich?
Möglich vermutlich ja, warum auch nicht, sinnvoll nein. Zunächst mal stellt sich wieder die Frage, wo das Auto eingestzt werden soll - im engen Tunnel wirst Du damit ohnehin nichts anfangen können, weil sich der Kran nicht mal entfalten läßt - viel gravierender aber ist die Frage, was Du damit überhaupt machen willst? Selbst bei Straßenbahnen bekommst Du damit nichts gehoben (da geht es auch schon so um 40 t pro Triebwagen) und bei der großen Bahn sowieso nicht. Zusätzlich bliebe auch noch das Problem der Oberleitung direkt über dem aufgegleisten Fahrzeug, selbst wenn Du fest davon ausgehen kannst, daß diese (siehe andere Postings) immer freigeschaltet und geerdet ist, bevor das / ein Fahrzeug überhaupt aufgegleist wird.
Zitat:
(3) = Macht eine Seilwinde sinn?
Die für solche Hilfeleistungen vorgesehenen Fahrzeuge, auch der Verkehrsbetriebe, habe jedenfalls in der Regel eine, denn etwas auf dem Gleis zu ziehen ist eine ganz andere Sache, als z.B. etwas anheben zu wollen.
Gruß
Daniel