Jürgen Mischur hat geschrieben:
... ... ... Man achte übrigens auf den Rasselwecker zwischen den RKL!
Hallo Jürgen, hallo Volker
Zur Information und weil es vielleicht allgemein von Interesse ist, weil soche Art Vorrichtungen vermutlich nicht sehr weit verbreitet waren:
der von Dir so genannte Rasselwecker ist ein einfaches Läutwerk (das übrigens nichts mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten zu tun hatte).
In Duisburg hieß diese Vorrichtung, die übrigens bis in die 1990er-Jahre genutzt wurde, "Selektivruf". Die Leitstelle der Feuerwehr konnte so mittels 4 m-Funk gezielt Fahrzeuge alarmieren, wenn sich zum Beispiel die jeweilige Besatzung an der Einsatzstelle nicht in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug aufhielt. Es funktionierte in der Art einer Sirenenalarmierung, nur das eben ein einzelnes Fahrzeug-Läutwerk auslöste. Die abgesessene Mannschaft an der Einsatzstelle wurde durch das Läuten auf den Sprechwunsch der Leitstelle aufmerksam und konnte dann im Fahrzeug über Funk mit dieser in Verbindung treten. Bei anderen Fahrzeugen wurde dieses Läutwerk nicht an so exponierter Stelle wie beim GW-Saug montiert, sondern beispielsweise hinter dem Kühlergrill oder am Mast des Arbeitsstellenscheinwerfers.
Selbstverständlich wird in Duisburg so ein Ansprechverfahren/so eine Alarmierung seit langer Zeit schon mittels FME oder DME durchgeführt.
Noch etwas: Die Angaben auf der von mir verlinkten Seite sind stellenweise nicht ganz korrekt. Der Funkrufname des Duisburger Fahrzeugs war immer "2/54", und der Tankinhalt war wohl nicht so groß (6000 l); ich weiß es nicht mehr so genau, meine aber, dass das Volumen irgendwo zwischen 2 m³ und 3 m³ lag. Ersetzt wurde der GW-Saug ja auch schließlich durch einen 2,5 m³-Tank als Abrollbehälter.
Viele Grüße,
Markus